Künstliche Intelligenz

In einer Zeit, die von technologischen Innovationen dominiert wird, nimmt Künstliche Intelligenz (KI) eine zentrale Rolle in der Transformation von Unternehmen ein. Diese Technologie bietet nicht nur die Möglichkeit, betriebliche Prozesse zu optimieren, sondern eröffnet auch neue Horizonte für innovative Geschäftsmodelle. Während die Potenziale und Anwendungsbereiche von KI nahezu grenzenlos erscheinen, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, diese effektiv zu implementieren und dabei sowohl rechtliche als auch ethische Standards zu berücksichtigen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Die Implementierung von KI ist mehr als eine technische Aufgabe; sie erfordert eine strategische Herangehensweise.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von KI-Projekten und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen einschließlich der KI-Verordnung in Ihrer Governance erfüllt werden.

Was ist KI?

KI bezeichnet Computersysteme, die in der Lage sind, menschenähnliche Intelligenz zu simulieren. Diese Systeme lernen aus Daten, analysieren komplexe Muster, treffen fundierte Entscheidungen und optimieren Prozesse mit einer Geschwindigkeit und Präzision, die menschliche Fähigkeiten übertrifft. Durch den Einsatz fortschrittlicher Algorithmen und maschinellen Lernens können Unternehmen Herausforderungen effizienter bewältigen und tiefgreifende Datenanalysen durchführen, um präzise Vorhersagen und datenbasierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Welche Vorteile hat KI?

Die Integration von KI in Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile, die weit über die reine Automatisierung hinausgehen. Sie ermöglicht durch fortschrittliche Datenanalysen präzisere Marktanalysen und Trendvorhersagen, was Unternehmen dabei unterstützt, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Ein weiterer Vorteil ist die Personalisierung: KI verbessert das Kundenerlebnis durch maßgeschneiderte Angebote und Dienstleistungen, die ohne besonderen Aufwand auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sind. Darüber hinaus führt die intelligente Optimierung von Prozessen zu erheblichen Kosteneinsparungen. Schließlich eröffnet KI neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsstrategien, indem sie Unternehmen dabei unterstützt, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

Wie wird KI aktuell geregelt?

Die Regulierung von KI in der EU basiert auf einer Reihe von Vorschriften, die eine verantwortungsvolle Nutzung sicherstellen sollen. Die KI-Verordnung (KI-VO) setzt einheitliche Regeln für die Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen und verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Ergänzt wird sie durch die KI-Haftungsrichtlinie, die klare Vorgaben zur Haftung bei KI-bedingten Schäden schafft.
Für den Einsatz generativer KI im Unternehmen sollten spezifische Richtlinien verabschiedet werden, die Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisschutz, Marken- und Patentschutz sowie Datenschutz berücksichtigen. Diese Regelungen gewährleisten Sicherheit und Innovation im Umgang mit KI.

Unsere Leistungen im Bereich Künstliche Intelligenz

  • Beratung und Strategieentwicklung
    Wir identifizieren Einsatzmöglichkeiten für KI in Ihrem Unternehmen und entwickeln rechtskonforme sowie maßgeschneiderte Governance-Strategien.
  • Rechtliche Unterstützung
    Unsere Experten gewährleisten die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen, insbesondere der europäischen KI-Verordnung.
  • Ethik-Beratung
    Wir helfen bei der Entwicklung ethischer Richtlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von KI.
  • Schulungen und Workshops
    Wir bieten Schulungen an, um Ihr Team im rechtskonformen Umgang mit KI-Technologien zu anzuleiten und deren Potenzial voll auszuschöpfen.

Mit unserem ganzheitlichen Ansatz stellen wir sicher, dass Ihre KI-Projekte rechtskonform und ethisch vertretbar sind.

Ansprechpartner

Bernhard Veeck

Bernhard Veeck

Rechtsanwalt | Partner

LL.M. (Medienrecht) | Lehrbeauftragter der Frankfurt University of Applied Sciences | Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Olga Stepanova

Olga Stepanova

Rechtsanwältin | Partnerin

LL.M. (Berkeley) | CIPP/E | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz | Fachanwältin für Informationstechnologierecht | Datenschutzbeauftragte (TÜV)

FAQ: Künstliche Intelligenz

Zunächst muss geprüft werden, in welche Risikokategorie das System nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 fällt, da sich daraus konkrete Pflichten zu Dokumentation, Transparenz und menschlicher Aufsicht ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Pflichten der Verordnung zeitlich gestuft anwendbar werden. Parallel sind datenschutzrechtliche Fragen zu klären, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zusätzlich sollten Nutzungsrechte an den Ergebnissen sowie interne Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen vertraglich und organisatorisch festgelegt werden.

Rein KI-generierte Inhalte ohne signifikanten menschlichen Schöpfungsbeitrag sind nach deutschem Recht in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da ein persönliches geistiges Schaffen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG fehlt. Wird ein Ergebnis jedoch durch erhebliche menschliche Bearbeitung oder kreative Auswahl mitgestaltet, kann daran ein eigenständiger Schutz entstehen. Für Unternehmen ist zudem wichtig, welche Nutzungsrechte der jeweilige KI-Anbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einräumt und ob diese Rechte übertragbar und für den geplanten Einsatz ausreichend weit gefasst sind.

Eine eigenständige, verschuldensunabhängige „KI-Haftung“ kennt das deutsche Recht nicht. Eine Haftung gegenüber Dritten setzt daher grundsätzlich eine Pflichtverletzung und ein Verschulden voraus, etwa nach § 280 BGB im Vertragsverhältnis oder nach § 823 BGB im Deliktsrecht; das Verhalten eingesetzter Personen wird dem Unternehmen über § 278 BGB beziehungsweise § 831 BGB zugerechnet. Praktisch bedeutet das: Wer eine KI-Anwendung einsetzt, haftet regelmäßig dann, wenn er die erforderlichen Auswahl-, Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt hat. Eine Enthaftung durch bloßen Verweis darauf, dass „die KI entschieden hat“, ist rechtlich nicht möglich, da die Entscheidung über den Einsatz des Systems und über die Übernahme seiner Ergebnisse beim Unternehmen liegt. Deshalb sind angemessene Kontroll- und Freigabeprozesse für KI-gestützte Entscheidungen wichtig, insbesondere bei Hochrisiko-Anwendungen, für die die KI-Verordnung entsprechende Pflichten ausdrücklich vorschreibt. Hinzu kommt die neu gefasste EU-Produkthaftungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2853), die Software und KI-Systeme ausdrücklich in den Produktbegriff einbezieht und damit eine verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern und bestimmten weiteren Wirtschaftsakteuren für fehlerhafte digitale Produkte eröffnet. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie im konkreten Einsatzszenario lediglich Anwender oder – etwa durch eigene Anpassungen oder das Inverkehrbringen unter eigenem Namen – selbst Hersteller im Sinne dieser Vorschriften sind.

Das Training mit personenbezogenen Daten ist datenschutzrechtlich nur zulässig, wenn eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO vorliegt, etwa eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse nach vorheriger Interessenabwägung. Zusätzlich sind Grundsätze wie Datenminimierung und Zweckbindung zu beachten, was beim Training großer Modelle besondere Herausforderungen mit sich bringt. Eine sorgfältige Dokumentation der Rechtsgrundlage ist in jedem Fall erforderlich.

Agentic AI geht über klassische KI-Assistenten hinaus, indem sie nicht nur Inhalte erstellt oder Fragen beantwortet, sondern eigenständig Aufgaben ausführt, Entscheidungen vorbereitet und verschiedene Systeme miteinander koordiniert. Unternehmen können Agentic AI beispielsweise zur Bearbeitung von Kundenanfragen, zur Automatisierung von Compliance- und Dokumentationsprozessen, für die Vertragsanalyse oder zur Steuerung komplexer Workflows einsetzen. Vor der Einführung sollten jedoch Verantwortlichkeiten, Kontrollmechanismen, Datenschutzanforderungen und die erforderliche menschliche Aufsicht klar definiert werden. Besonders wichtig ist, dass automatisierte Entscheidungen mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen stets angemessen überwacht und nachvollziehbar dokumentiert werden; bei ausschließlich automatisierten Einzelfallentscheidungen ist zusätzlich Art. 22 DSGVO zu beachten. Bei speziellen KI-Agenten, etwa Agentic-Commerce-Agenten, die automatisiert Kauf- oder Lizenzverträge abschließen, ist außerdem die Verzahnung mit dem nationalen Recht des Rechtsgeschäfts zu beachten, insbesondere Fragen der Vertretungsmacht, der Zurechnung von Willenserklärungen und der Anfechtung bei Fehlfunktionen.