Warum bytelaw

Sie benötigen einen Anwalt, der die Sprache der Technologie spricht? Unsere Kanzlei verbindet juristische Expertise mit tiefgreifendem technischem Verständnis. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für rechtliche Herausforderungen in der digitalen Welt – Ihr Partner für Recht und Technologie in Deutschland und weltweit.

Sie benötigen einen Anwalt, der die Sprache der Technologie spricht? Unsere Kanzlei verbindet juristische Expertise mit tiefgreifendem technischem Verständnis. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für rechtliche Herausforderungen in der digitalen Welt – Ihr Partner für Recht und Technologie in Deutschland und weltweit.

Datenschutzbeauftragter

Gerne helfen wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter dabei, Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten effizient zu erfüllen und Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern.

Datenschutzberatung

Als erfahrenes Team im Datenschutzrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Datenschutzstrategie zu optimieren, Ihre Compliance-Anforderungen zu erfüllen und damit rechtliche Risiken in Zukunft zu minimieren.

IT-Verträge

Gerne stehen wir Ihnen bei der Beratung und Gestaltung von IT-Verträgen kompetent und zuverlässig zur Seite, um eine rechtssichere Grundlage für Ihre Geschäftsbeziehungen zu schaffen.

Breach Counsel

Wir bieten zuverlässige 24/7 Unterstützung bei IT-Sicherheitsvorfällen ("Incident Response) wie Data Leakage und Ransomware-Attacken und beraten zur Risikobewertung sowie Kommunikation mit Behörden, Versicherungen und Kunden.

Cyberstrafrecht

Als Experten für IT-Strafrecht vertreten wir Ihre Interessen als Opfer oder Verteidiger von datenbezogenen Straftaten, einschließlich Phishing-Attacken. Wir unterstützen auch bestehende Verteidiger-Teams mit unserer technischen Expertise.

IT-Forensik

ByteLaw unterstützt Sie bei der rechtlichen Einschätzung von IT-forensischen Vorfällen, insbesondere bei der straf- und zivilrechtlichen Beurteilung.

IT-Regulierung

Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei der Umsetzung der NIS-2, DORA, des Cyberresilienzgesetzes sowie bei Fragen rund um BAIT und VAIT.

Künstliche Intelligenz

Wir beraten Sie bei der Implementierung von KI-Technologien und unterstützen Sie dabei, ethische, rechtliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Beschäftigtendatenschutz

Vom Entwurf einer Betriebsvereinbarung über die Einführung moderner Tools für die Personalabteilung (z.B. Active Sourcing) bis zum Verfassen von Mitarbeiterrichtlinien stehen wir Ihnen mit unserer Expertise aktiv zur Seite.

Datenschutzbeauftragter

Gerne helfen wir Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter dabei, Ihre datenschutzrechtlichen Pflichten effizient zu erfüllen und Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern.

Datenschutzberatung

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IT-Verträge

Gerne stehen wir Ihnen bei der Beratung und Gestaltung von IT-Verträgen kompetent und zuverlässig zur Seite, um eine rechtssichere Grundlage für Ihre Geschäftsbeziehungen zu schaffen.

Breach Counsel

Wir bieten zuverlässige 24/7 Unterstützung bei IT-Sicherheitsvorfällen ("Incident Response) wie Data Leakage und Ransomware-Attacken und beraten zur Risikobewertung sowie Kommunikation mit Behörden, Versicherungen und Kunden.

Cyberstrafrecht

Als Experten für IT-Strafrecht vertreten wir Ihre Interessen als Opfer oder Verteidiger von datenbezogenen Straftaten, einschließlich Phishing-Attacken. Wir unterstützen auch bestehende Verteidiger-Teams mit unserer technischen Expertise.

IT-Forensik

ByteLaw unterstützt Sie bei der rechtlichen Einschätzung von IT-forensischen Vorfällen, insbesondere bei der straf- und zivilrechtlichen Beurteilung.

IT-Regulierung

Entdecken Sie das volle Potenzial neuer Technologien wie Blockchain mit unserer Expertise und individuellen Beratung, um Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren.

Künstliche Intelligenz

Wir beraten Sie bei der Implementierung von KI-Technologien und unterstützen Sie dabei, ethische, rechtliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Beschäftigtendatenschutz

Vom Entwurf einer Betriebsvereinbarung über die Einführung moderner Tools für die Personalabteilung (z.B. Active Sourcing) bis zum Verfassen von Mitarbeiterrichtlinien stehen wir Ihnen mit unserer Expertise aktiv zur Seite.

News

Die Kanzlei

ByteLaw ist eine international tätige Anwaltskanzlei, die aus renommierten IT- und Datenschutzexperten besteht. Unsere Berater vereinen juristische Exzellenz mit tiefgehender technischer Expertise, damit wir Ihnen eine umfassende Beratung bieten können. Unsere durch langjährige Erfahrung gewonnene Rechts- und Branchenexpertise setzen wir effizient zu Ihrem Vorteil ein. Zu unseren Mandanten zählen sowohl internationale Konzerne, als auch öffentliche und mittelständische Auftraggeber sowie Start Ups.

ByteLaw ist eine international tätige Anwaltskanzlei, die aus renommierten IT- und Datenschutzexperten besteht.
Unsere Berater vereinen juristische Exzellenz mit tiefgehender technischer Expertise, damit wir Ihnen eine umfassende Beratung bieten können.
Unsere durch langjährige Erfahrung gewonnene Rechts- und Branchenexpertise setzen wir effizient zu Ihrem Vorteil ein.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl internationale Konzerne, als auch öffentliche und mittelständische Auftraggeber sowie Start Ups.

ByteLaw ist eine internationale tätige Anwaltskanzlei, die aus renommierten IT- und Datenschutzexperten besteht.
Unsere Berater vereinen juristische Exzellenz mit tiefgehender technischer Expertise, damit wir Ihnen eine umfassende Beratung bieten können.
Unsere durch langjährige Erfahrung gewonnene Rechts- und Branchenexpertise setzen wir effizient zu Ihrem Vorteil ein.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl internationale Konzerne, als auch öffentliche und mittelständische Auftraggeber sowie Start Ups.

Das Team

Bernhard Veeck

Ich,  Bernhard Veeck, bin Rechtsanwalt und Partner bei ByteLaw. Seit dem Jahr 2005 berate ich nationale und internationale Unternehmen in den Bereichen IT, Elektronik, Software, Logistik und Medien, vom Mittelstand bis zum internationalen Konzern.

Meine Tätigkeit umfasst die Vertretung der Unternehmen in Verhandlungen, vor Gericht, gegenüber Aufsichtsbehörden und der Presse. Ein Schwerpunkt der Inhalte meiner Arbeit  liegt auf den vielfältigen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Implementierung neuer Technologien im Rahmen der Digitalisierung sowie der Technologieregulierung und im Medien- und Urheberrecht.

Von der Vertragsgestaltung über die Überprüfung der Produkt-Compliance bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei der Verteidigung gewerblicher Schutzrechte an den Produkten reicht mein Tätigkeitsbereich.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Datenschutzrecht. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter seit dem Jahr 2010 berate ich nationale und internationale Unternehmen, Behörden und Verbände zu regulatorischen Pflichten und zur Einführung neuer Techniken. Dabei berücksichtige ich auch alle Fragestellungen im Rahmen des Mitbestimmungsrechts. Meine technische Kompetenz auf diesem Gebiet habe ich durch mehrjährige Tätigkeit in einem internationalen IT-unt Telekommunikationsunternehmen in Deutschland und im Ausland erworben.

Im Bereich des Datenschutzrechts berate und vertrete ich außerdem Mandanten regelmäßig bei IT-Sicherheitsvorfällen und Datenpannen. Meine Beratung umfasst den Umgang mit Meldepflichten, Behörden, Medien und Betroffenen sowie die Vertretung in Schadensersatz- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Als weiteren Schwerpunkt meiner Arbeit  habe ich auch mehrfach Massenverfahren bei Schadenersatzprozessen aufgrund von Datenschutzverstößen unter Beteiligung von Legaltech-Unternehmen geführt.

Als Speaker, Dozent und Seminarleiter war ich in den letzten 15 Jahren in IT- und Medienunternehmen, Behörden sowie weiterführenden Spezial- und Hochschulen tätig. Ich bin Mitautor eines Kommentars zum Datenschutzrecht sowie verschiedener Fachpublikationen und Interviewpartner.

Innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für geistiges Eigentum und Medienrecht im Deutschen Anwaltsverein DAV e.V. leite ich die Regionalgruppe Frankfurt und gehöre zu den Gründungsmitgliedern des Frankfurter Datenschutzkreises.

Publikationen:
● Der EuGH zum relativen Personenbezug – Eine richtungsweisende Entscheidung mit einer Inkonsequenz,  Veeck, Stepanova, LL.M. (Berkeley), DATENSCHUTZ-BERATER, 12/2023, S.300 ff.
● Abtretbarkeit des immateriellen Schadensersatzanspruchs aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO, Bernhard Veeck, Olga Stepanova, ZD – Zeitschrift für Datenschutz, 6/2023, S. 317 ff.
● Datenschutzverstöße (Schadenberechnung nach der DS-GVO), in: StichwortKommentar Schadenrecht, Jochen Link, Ass. jur. Rüdiger Balke und Frank Pardey, Nomos-Verlag, 1. Aufl. 2023

Olga Stepanova

Ich, Olga Stepanova, bin Rechtsanwältin und Partnerin bei ByteLaw. Als Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz habe ich mich auf Datenschutz, IT-Recht und sämtliche Rechtsfragen der Digitalisierung spezialisiert.

Mit umfassender Expertise im IT-Vertragsrecht, einschließlich Softwareentwicklungs- und Softwareüberlassungsverträgen, sowie bei Datenschutzfragen rund um die Datenschutzgrundverordnung unterstütze ich Unternehmen bei der datenschutzrechtlichen Compliance und berate bei der App-Entwicklung, insbesondere im Banken-, Tech- und Gesundheitsbereich.

Zu meinen Mandanten zählen internationale Konzerne, mittelständische Traditionsunternehmen, öffentliche Auftraggeber und gemeinnützige Organisationen.

Neben meiner Tätigkeit als Anwältin bin ich Fachbegutachterin bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für verschiedene Normenbereiche. Ich prüfe im Namen der Bundesrepublik Deutschland akkreditierte Stellen in den Bereichen Anti-Korruptions-Managementsysteme (ISO 37001), Compliance-Management-Systeme (ISO 37301), IT Service Management (ISO 20000), Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001) und Business-Continuity-Management-Systeme (ISO 22301).

Mein Studium absolvierte ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und mein Referendariat beim Landgericht Dortmund, das ich 2016 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Im Jahr 2022 erlangte ich einen Masterabschluss an der University of California, Berkeley, mit der Zusatzqualifikation „Law and Tech Certificate“.

Vor der Mitgründung von ByteLaw war ich als Praxisgruppenleiterin bei WINHELLER tätig und habe auch für Arnecke Sibeth gearbeitet. Im Bereich des Datenschutzrechts wurde ich von der Wirtschaftszeitung Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers in den Jahren 2021 und 2022 als „Anwältin des Jahres“ ausgezeichnet.

Publikationen:

● Abtretbarkeit des immateriellen Schadensersatzanspruchs aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO, Bernhard Veeck, Olga Stepanova, ZD – Zeitschrift für Datenschutz, 6/2023, S. 317 ff.

● Bußgeldpraxis der CNIL und der deutschen Aufsichtsbehörden, Olga Stepanova und Florian Groothuis, DuD – Datenschutz und Datensicherheit – Springer Verlag, 295–298 (2023)

● Digitalisierungsprojekte im Verein, Nomos Verlagsgesellschaft, SpoPrax 2023, 46 · 23. Jan. 2023

● Datenschutz im Insolvenzverfahren, Olga Stepanova und Amélia Munchetty Chendriah, AnwZert HaGesR, 1/2023, Anm. 2

● Datenschutzverstöße (Schadenberechnung nach der DS-GVO), in: StichwortKommentar Schadenrecht, Jochen Link, Ass. jur. Rüdiger Balke und Frank Pardey, Nomos-Verlag, 1. Aufl. 2023

● The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review – Chapter 13 – Germany, Olga Stepanova und Patricia Jechel, Law Business Research, S. 204–212, 9. Auflage 2022

● Anmerkung zur Entscheidung des VG Wiesbaden: Gratwanderung zwischen Datenschutz- und Insolvenzrecht, Olga Stepanova und Patricia Jechel, RDi – Recht digital, 9/2022, S. 408ff.

● Gesellschaftsrechtliche Einordnung von dezentralisierten autonomen Organisationen (DAO), Olga Stepanova, AnwZert HaGesR, juris/DeutscheAnwaltAkademie, 17/2022, Anm. 1

● „Fruit of the poisonous tree“-Doktrin im Datenschutz?, Jörn Erbguth und Olga Stepanova, ZD – Zeitschrift für Datenschutz, 5/2022, S. 249ff.

● The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review – Chapter 11 – Germany, Olga Stepanova und Patricia Jechel, Law Business Research, S. 173–181, 8. Auflage 2021

● Bußgelder nach der DSGVO – Verbandshaftung oder Rechtsträgerhaftung?, Olga Stepanova, AnwZert HaGesR, juris/DeutscheAnwaltAkademie, 20/2021, S. 7ff.

● Datenschutzrechtliche Anforderungen beim Auskunftsanspruch eines Gesellschafters, Olga Stepanova, AnwZert HaGesR, juris/DeutscheAnwaltAkademie,18/2021, S. 4ff.

● § 140-148 AO E. Datenschutz; Rechtsformen für Nonprofit-Organisationen – Verein Anhang Datenschutz, Olga Stepanova, in: Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Stefan Winheller, Stefan Geibel und Monika Jachmann-Michel, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2020

● Datenlokalisierungsgrundsatz in Russland – Hindernis für den freien Datenaustausch mit der EU?, Olga Stepanova und Florian Groothuis, ZD – Zeitschrift für Datenschutz, 6/2020, S. 291ff.

● The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review – Chapter 13 – Germany, Olga Stepanova und Julius Feldmann, Law Business Research, S. 195–205, 7. Auflage 2020

● Hauptversammlungen – neue Herausforderungen durch die DSGVO, Olga Stepanova, AnwZert HaGesR, juris/DeutscheAnwaltAkademie, 10/2020, Anm. 2

● Datengewerkschaften: Eine Lösung für das Einwilligungsdilemma?, Jörn Erbguth, Olga Stepanova und Andreas Diehl, Legal Revolutionary, 18.05.2020, S. 145ff.

● Crowdlending, Verbraucherschutz und Token: Der Fall „savedroid“ als verpasste Chance der richterlichen Rechtsfortbildung, Olga Stepanova, Recht innovativ, 01/2020, S. 18ff.

● DIN SPEC 4997 – Privacy by Blockchain Design: Ein standardisiertes Verfahren für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels Blockchain-Technologie, Beuth Verlag, 04/2020

● Datenschutzrechtliche Einflüsse bei M&A-Transaktionen, Olga Stepanova, AnwZert HaGesR, juris/DeutscheAnwaltAkademie, 1/2020, Anm. 2

● The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review – Chapter 12 – Germany, Olga Stepanova und Florian Groothuis, Law Business Research, S. 180–188, 6. Auflage 2019

● Widerrufsrecht beim Handel mit Kryptowährungen, Benjamin Kirschbaum und Olga Stepanova, BKR – Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht, 6/2019, S. 286ff.

● The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review – Chapter 11 – Germany, Olga Stepanova, Law Business Research, S. 146–153, 5. Auflage 2018

Dirk Koch

Ich Dirk Koch, bin Rechtsanwalt und Partner bei ByteLaw. Ich bin in den Bereichen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes tätig. Meine besondere Expertise liegt in der Verbindung von technischem Wissen und juristischer Kompetenz, was es mir ermöglicht, als Übersetzer zwischen diesen beiden Welten zu agieren.
Neben meiner juristischen Ausbildung verfüge ich über eine als Jurist seltene technische Qualifikation als Certified Ethical Hacker (CEHv11). Diese Zertifizierung ermöglicht mir eine gründliche und präzise Analyse von IT-Sicherheitsproblemen und potenziellen Datenverletzungen aus einer technischen Perspektive, die ich in die juristische Bewertung einfließen lasse.
Zusätzlich zur Ethical Hacker-Zertifizierung bin ich auch als zertifizierter Datenschutzexperte (CIPP/E) qualifiziert. Dadurch habe ich ein vertieftes Verständnis der europäischen Datenschutzgesetze und -praktiken entwickelt. Ich bin in der Lage, dieses Wissen auf praxisrelevante IT-Sicherheitsfragen anzuwenden und Unternehmen sowohl in ihrer Compliance-Arbeit als auch im Vertragswesen zu unterstützen.
Meine juristische Karriere begann an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo ich Rechtswissenschaften studierte. Nach meinem Referendariat in Wiesbaden erlangte ich im Jahr 2017 mein zweites juristisches Staatsexamen und die Zulassung als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Aktuell bin ich auch als Lehrbeauftragter an der Universität Bamberg tätig, wo ich mein Wissen und meine Erfahrungen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz an die nächste Generation von Juristen weitergebe.
Meine Erfahrungen erstrecken sich auch auf das Management und die Krisenbewältigung. Als Mitgründer und Geschäftsführer der Feuer Software GmbH habe ich unternehmerisches Denken entwickelt und einen realitätsnahen Blick auf die Herausforderungen und Risiken in der IT-Branche gewonnen. Meine Tätigkeit als stellvertretender Stadtbrandinspektor in der Freiwilligen Feuerwehr Eschborn hat mir Fähigkeiten im Bereich des Krisenmanagements vermittelt und hilft mir bei schnellen Entscheidungsfindungen in schwierigen Situationen.
Diese Mischung aus juristischer und technischer Expertise, kombiniert mit meiner Managementerfahrung und Fähigkeiten in der Krisenbewältigung, setze ich als Breach Counselor ein. Ich navigiere komplexe IT-Sicherheits- und Datenschutzfragen, übersetze technische Sachverhalte in den rechtlichen Kontext und unterstütze Unternehmen effektiv bei der Bewältigung von Sicherheitsverletzungen. Mein Wissen kommt auch im Bereich des Strafrechts bei der Vertretung von Opfern zum Einsatz.
Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen im Bereich IT-Sicherheit, Datenschutz und Cybersicherheit zu unterstützen.

Patricia Jechel

Ich, Patricia Jechel, bin Rechtsanwältin bei ByteLaw. Mein Schwerpunkt liegt auf den Bereichen Informationstechnologie- und Datenschutzrecht. Im Bereich des E-Commerce begleite ich Betreiber von Plattformen, Marktplätzen und Online-Shops bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben wie Informationspflichten und der Erstellung der erforderlichen Rechtstexte. Darüber hinaus unterstütze ich Unternehmen bei der Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, IT-Verträgen und datenschutzbezogenen Vertragswerken.
Meine Qualifikation als TÜV-zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte kommt Unternehmen zugute, indem ich mittelständische Unternehmen und Start-ups berate, wie sie ein Datenschutzkonzept aufbauen können. Ich stehe ihnen beratend zur Seite und beantworte datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Projekte oder der Implementierung neuer Programme.
Darüber hinaus berate ich auch im Bereich des Geistigen Eigentums. Die Entwicklung und der Schutz von Marken sowie der Entwurf von Lizenzverträgen stehen dabei im Mittelpunkt meiner Tätigkeit.
Ich habe Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main studiert. Anschließend absolvierte ich mein juristisches Referendariat am Landgericht Wiesbaden. Parallel dazu arbeitete ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ bei der Kanzlei Brehm & v. Moers am Standort Frankfurt am Main. Danach habe ich als Rechtsanwältin mehrere Jahre bei einer international ausgerichteten Mittelstandskanzlei in Frankfurt gearbeitet.

• The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review – Chapter 13 – Germany, Olga Stepanova und Patricia Jechel, Law Business Research, S. 204–212, 9. Auflage 2022
• Anmerkung zur Entscheidung des VG Wiesbaden: Gratwanderung zwischen Datenschutz- und Insolvenzrecht, Olga Stepanova und Patricia Jechel, RDi – Recht digital, 9/2022, S. 408ff.
• The Privacy, Data Protection and Cybersecurity Law Review – Chapter 11 – Germany, Olga Stepanova und Patricia Jechel, Law Business Research, S. 173–181, 8. Auflage 2021

Florian Groothuis

Ich, Florian Groothuis, bin Rechtsanwalt bei ByteLaw. Meine Tätigkeit konzentriert sich auf die Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des IT-Rechts, insbesondere im deutschen und europäischen Datenschutzrecht sowie bei disruptiven Technologien.

Als TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter mit langjähriger Erfahrung begleite ich Mandanten bei der Prüfung und Umsetzung der erforderlichen Datenschutzdokumentation. Im privaten und öffentlichen Gesundheitssektor berate ich Mandanten auch zum datenschutzkonformen Umgang mit Gesundheitsdaten, insbesondere im Bereich der Forschung. Mit meinem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt stehe ich Unternehmen bei allen Fragen zum Arbeitnehmerdatenschutz zur Seite und unterstütze sie bei der Erstellung von Arbeitnehmerrichtlinien und Betriebsvereinbarungen. Ein weiteres Beratungsthema, das verschiedene Bereiche umfasst, ist die Überprüfung der Datenschutzkonformität von Anwendungen, die auf neuen Technologien wie Blockchain oder Künstlicher Intelligenz basieren.

Bereits während meines Masterstudiums im IT-Recht beriet ich Start-ups im Bereich des E-Commerce, insbesondere bei der Umsetzung nationaler und europäischer Verbraucherschutzvorschriften sowie der rechtssicheren Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als rechtlicher Ansprechpartner begleite ich Unternehmen auch während der Durchführung von IT-Projekten und erstelle sowie überprüfe IT-rechtliche Vertragswerke, einschließlich Softwareentwicklungsverträge.

Ich habe Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen studiert und arbeite derzeit an meiner Promotion zu einem rechtsvergleichenden Datenschutzthema, das den Zweckbindungsgrundsatz behandelt. Nach Abschluss meines Masterstudiums im IT-Recht an der Universität Tartu in Estland absolvierte ich mein juristisches Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main. Während meines Studiums und Referendariats arbeitete ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich des IT-Rechts in mittelständischen Anwaltskanzleien in Frankfurt am Main und Tallinn.

Publikationen:

  • Bußgeldpraxis der CNIL und der deutschen Aufsichtsbehörden, Stepanova/Groothuis, DuD 2023, S. 295 – 298
  • Digitalisierungsprojekte im Verein, Stepanova/Groothuis, SpoPrax 2023, S. 46 – 50
  • Datenlokalisierungsgrundsatz in Russland, Stepanova/Groothuis, ZD 2020, S. 291 – 295
  • The long and winding road of digital distribution. Or: why the ECJ’s UsedSoft decision is of no use to keysellers, Lober/Klein/Groothuis, IELR 7/2018, S. 44 – 51